Das Landgericht Darmstadt hat die Fluggesellschaft Condor verurteilt, an einen Fluggast infolge eines verspäteten Fluges einen Ausgleich von 600 Euro nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu zahlen. Der Fluggast hatte bei der Fluggesellschaft Condor einen Flug von Halifax/Kanada nach Frankfurt/Main gebucht. Er erreichte Frankfurt jedoch nicht zur planmäßigen Ankunftszeit, sondern mit 17 Stunden Verspätung am nächsten Tag. Deswegen verlangte er von Condor die nach der EG-Verordnung vorgesehene Ausgleichszahlung von Euro 600, die bei einem annullierten Flug gezahlt werden muß. Condor verweigerte die Zahlung. Die Fluggesellschaft erklärte, der Flug sei nur verspätet und nicht annulliert gewesen. Zudem habe die Verspätung auf einem unvorhersehbaren technischen Defekt beruht; dieser außergewöhnliche Umstand stünde der Zahlungspflicht entgegen. read more
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Nachdem auch im Osten Deutschlands bereits mehrere Schulen wegen der gefährlichen Schweinegrippe geschlossen wurden und schon mehr als 30.000 Menschen im Land infiziert sind, reagiert nun mit OssiUrlaub.de auch der erste deutsche Reiseanbieter auf die erhöhte Ansteckungsgefahr, die bei der Ansammlung von Menschengruppen auftritt. „Ab sofort verteilen wir auf Flugreisen an unsere Kunden Schutzmasken und Desinfektionstücher.“, so ein Sprecher des ostdeutschen Reiseportals, das Reisen aller großen Reiseveranstalter und Fluglinien über das Internet vertreibt und monatlich mehr als eintausend Kundenanfragen erhält. Die Kunden haben in den Telefonaten mit den Mitarbeitern des Unternehmens ihre Angst vor anstehenden Flügen zum Ausdruck gebracht, da sie befürchten, Mitreisende könnten sie mit dem H1N1 Virus anstecken.