Das Landgericht Darmstadt hat die Fluggesellschaft Condor verurteilt, an einen Fluggast infolge eines verspäteten Fluges einen Ausgleich von 600 Euro nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu zahlen. Der Fluggast hatte bei der Fluggesellschaft Condor einen Flug von Halifax/Kanada nach Frankfurt/Main gebucht. Er erreichte Frankfurt jedoch nicht zur planmäßigen Ankunftszeit, sondern mit 17 Stunden Verspätung am nächsten Tag. Deswegen verlangte er von Condor die nach der EG-Verordnung vorgesehene Ausgleichszahlung von Euro 600, die bei einem annullierten Flug gezahlt werden muß. Condor verweigerte die Zahlung. Die Fluggesellschaft erklärte, der Flug sei nur verspätet und nicht annulliert gewesen. Zudem habe die Verspätung auf einem unvorhersehbaren technischen Defekt beruht; dieser außergewöhnliche Umstand stünde der Zahlungspflicht entgegen. read more
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Die Stiftung Warentest hat aktuell zehn Billigflieger auf Preisniveau, Preisverfügbarkeit, Information, Buchung und kundenunfreundliche Passagen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) getestet. Ergebnis: Keine Airline konnte in allen Punkten überzeugen. Die billigsten Flüge wurden bei Ryanair und Easyjet gefunden, die besten Informationen lieferten dagegen Air Berlin, British Airways und Lufthansa. In den AGB aller getesteten Fluggesellschaften wurden Klauseln entdeckt, die den Fluggast z.B. bei einer Umbuchung oder Stornierung des Fluges benachteiligen.